St. Sebastianus Schützenverein Düsseldorf-Niederkassel 1890e.V.
- Grundsätze
Der St. Sebastianus Schützenverein Düsseldorf-Niederkassel 1890e.V. trägt eine besondere Verantwortung für das Wohlergehen der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Unser Ziel ist es, ihnen einen sicheren, wertschätzenden und geschützten Raum zu bieten, in dem sie sich sportlich, persönlich und sozial entwickeln können. Jegliche Form von Gewalt, Diskriminierung oder Grenzverletzung wird in unserem Verein nicht toleriert.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein fester Bestandteil unserer Vereinsarbeit und wird aktiv gelebt.
- Zielgruppe
Dieses Kinderschutzkonzept gilt insbesondere für die Jungschützen und Pagen des Vereins, findet jedoch sinngemäß Anwendung auf alle Kinder und Jugendlichen des .St. Sebastianus Schützenverein Düsseldorf-Niederkassel 1890e.V.
- Verantwortung und Mitwirkung der Eltern
Ein zentrales Element unseres Schutzkonzeptes ist die enge Zusammenarbeit mit den Eltern:
- Von jedem Kind ist verpflichtend mindestens ein Elternteil Mitglied im Verein. Hier reicht eine Passive Mitgliedschaft in einer der dem Verein angeschlossenen Kompanien, Corps oder Gesellschaften.
- Dadurch wird sichergestellt, dass Verantwortung, Unterstützung und Kommunikation nicht ausschließlich beim Verein liegen, sondern gemeinsam getragen werden.
- Trainer, Schießleiter, Jungschützen- und Pagenbetreuer
- Unsere oben genannten Funktionsträger sind Eigengewächse des Vereins und keine externen Kräfte.
- Sie kennen die Vereinsstruktur, die Kinder sowie unsere Werte und handeln im Sinne des Vereinsleitbildes.
- Alle oben genannten Funktionsträger legen mindestens in einem dreijährigen Turnus ein erweitertes Führungszeugnis vor.
- Qualifikation und Schulung
- Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen zum Thema Kinderschutz werden durch den Stadtsportbund und das Jugendamt wahrgenommen.
- Dadurch stellen wir sicher, dass unsere Verantwortlichen für mögliche Risiken sensibilisiert sind und angemessen handeln können.
- Beteiligung und Interessenvertretung der Kinder
- Im Verein gibt es zwei Jungschützenbetreuerinnen sowie eine Pagenbetreuerin.
- Diese vertreten die Interessen der Kinder und Jugendlichen und dienen als zusätzliche Anlaufstellen bei Fragen, Sorgen oder Problemen.
- Die Meinung der Kinder wird ernst genommen und aktiv in die Vereinsarbeit einbezogen.
- Ansprechpersonen und Beschwerdewege
- Es sind klare Ansprechpersonen für Kinder, Jugendliche und Eltern benannt.
- Diese stehen bei Unsicherheiten, Konflikten oder Verdachtsmomenten vertrauensvoll zur Verfügung.
- Hinweise werden vertraulich behandelt und verantwortungsvoll geprüft.
- Schutz bei Veranstaltungen und Auftritten
- Bei Veranstaltungen werden gesonderte Begleitpersonen für die Kinder organisiert.
- Eine angemessene Betreuung, klare Zuständigkeiten und sichere Rahmenbedingungen sind jederzeit gewährleistet.
- Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
- Das Jugendschutzgesetz wird in allen Bereichen der Vereinsarbeit strikt eingehalten.
- Die Fürsorge- und Aufsichtspflicht gegenüber den Kindern hat jederzeit höchste Priorität.
- Schlussbestimmung
Der St. Sebastianus Schützenverein Düsseldorf-Niederkassel 1890e.V. verpflichtet sich dieses Kinderschutzkonzept regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen ist für uns kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess.
Verhaltenskodex für die oben genannten Funktionsträger im
St. Sebastianus Schützenverein Düsseldorf-Niederkassel 1890e.V.
- Verantwortung und Vorbildfunktion
Die Funktionsträger tragen eine besondere Verantwortung für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Sie sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und handeln jederzeit respektvoll, verantwortungsbewusst und im Sinne des Kindeswohls.
- Wertschätzender Umgang
- Alle Kinder und Jugendlichen werden unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, körperlichen oder geistigen Fähigkeiten respektvoll behandelt.
- Diskriminierung, Ausgrenzung, Demütigung oder Bloßstellung werden nicht toleriert.
- Lob, Kritik und Korrekturen erfolgen sachlich, altersgerecht und konstruktiv.
- Nähe und Distanz
- Alle mit dem Umgang mit Kindern und Jugendlichen betreuten Personen achten auf einen angemessenen und professionellen Umgang mit Nähe und Distanz.
- Körperliche Berührungen erfolgen ausschließlich, wenn sie beispielsweise für den Schießbetrieb notwendig sind (z. B. Korrekturen) und werden vorher angekündigt oder erklärt.
- Intime oder unangemessene Berührungen sind strikt untersagt.
- Schutz der Privatsphäre
- Einzelgespräche mit Kindern finden – wenn möglich – in einsehbaren Räumen oder im Beisein weiterer Personen statt.
- Umkleidekabinen und Sanitärräume werden respektiert; Die Betreuer und Schießleiter betreten diese nur, wenn es unbedingt erforderlich ist.
- Fotos oder Videos von Kindern dürfen nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten erstellt und verwendet werden.
- Kommunikation
- Die Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen erfolgt respektvoll, transparent und altersgerecht.
- Private Nachrichten über soziale Medien oder Messenger-Dienste werden vermieden oder erfolgen nur in angemessener, vereinsbezogener Form (z. B. über Gruppenchats).
- Beleidigende, sexualisierte oder grenzüberschreitende Sprache ist untersagt.
- Verantwortung bei Veranstaltungen
- Bei Trainingseinheiten und Veranstaltungen übernehmen die Funktionsträger ihre Aufsichts- und Fürsorgepflicht zuverlässig.
- Sie halten sich an vereinbarte Zuständigkeiten und arbeiten eng mit Begleitpersonen und Eltern zusammen.
- Umgang mit Grenzverletzungen und Verdachtsfällen
- Alle vorgenannten Personen sind verpflichtet, bei Beobachtungen von Grenzverletzungen, unangemessenem Verhalten oder Verdachtsfällen nicht wegzusehen.
- Auffälligkeiten werden umgehend an die benannten Ansprechpersonen (z.B. Jungschützenbetreuer, Vorstände) weitergeleitet.
- Der Schutz des Kindes hat immer Vorrang vor Vereins- oder persönlichen Interessen.
- Verpflichtung
Alle geschäftsführenden Vorstände, Schießleiter, Jungschützen- und Pagenbetreuer, sowie alle Mitglieder des Offizierscorps verpflichten sich:
- Alle drei Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen,
- an Schulungen zum Kinderschutz teilzunehmen,
- diesen Verhaltenskodex einzuhalten und aktiv zum Schutz der Kinder und Jugendlichen beizutragen.